
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, welche die Leistungen der SELLact Diwo & Lehner KG (in der Folge SELLact genannt) betreffen, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch Rechtsgrundlage für alle Folgegeschäfte und müssen nur einmalig vereinbart werden. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform. Den vorliegenden Geschäftsbedingungen widersprechende Bedingungen des Vertragspartners sind für SELLact nicht wirksam, Vertragserfüllungshandlungen seitens SELLact gelten nicht als Zustimmung zu von den Bestimmungen SELLacts abweichenden Vertragsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt werden, so bleiben die anderen - davon unberührten - Geschäftsbedingungen jedenfalls aufrecht. Eventuell notwendig werdende Auslegungen oder Ergänzungen sind so vorzunehmen, dass sie dem wirtschaftlichen Zweck und der Systematik der Geschäftsbedingungen am nächsten kommen.
Von diesen Bedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie durch SELLact schriftlich, sowie mit Originalunterschrift bestätigt worden sind. Sonstige Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sie sind ebenso wie die Aufhebung dieser Schriftformklausel nur in schriftlicher Form wirksam.
Abbildungen: Änderungen in Form, Funktion und Ausstattung von den durch SELLact angebotenen Artikeln behält sich SELLact vor.
Versand: Der Versand erfolgt in der Regel ab Lager Innsbruck (A) oder ab Lager Königsdorf (D).
Lieferung und Zahlung: Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Rechnungen von SELLact per Vorauskasse ohne Abzug fällig. Bei Skontovereinbarungen ist eine Zahlung nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt ist bzw. einer unserer Bankverbindungen gutgeschrieben wurde.
Liefertermin: Die Lieferzeit für Standardartikel beträgt in der Regel wenige Werktage nach Auftragseingang. Konkrete Lieferauskünfte können jedoch erst auf Anfrage gegeben werden.
Sonderaufträge: Werden möglichst erfüllt, bedingen jedoch einer längeren Lieferzeit. Es wird ein Kostenzuschlag verrechnet, der Umtausch ist ausgeschlossen.
Lieferung und Zahlung bei Sonderaufträgen: Akontozahlung 50 % bei Auftragserteilung, 50 % innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug. Produktions- bzw. Entwicklungsbeginn bei Sonderaufträgen grundsätzlich erst nach Eingang der Akontozahlung.
Miete: Mietpreise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt., Porto und Verpackung. Grobe Rückstände, bspw. von Getränken oder Essensresten, sind durch den Mieter zu entfernen, die Endreinigung übernimmt SELLact. Im Falle nicht mehr zu entfernender Rückstände verpflichtet sich der Mieter, die Leihartikel zum jeweils aktuellen Listenpreis käuflich zu erwerben.
Versand von Mietwaren: Erfolgt mit Paketdienst oder Spedition ab Lager Innsbruck (A). Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt in der Regel 1-2 Werktage vor Mietbeginn, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Retournierung des Mietgutes: Die Mietgebühr ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Retournierung des Mietgutes, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Der Mieter hat für den Retourversand Sorge zu tragen. Das Mietgut ist spätestens 48 Stunden nach Mietablauf an den Vermieter zu retournieren. Bei Rückgabeverzug werden Verzugsgebühren geltend gemacht.
Urheber und Schutzrechte: SELLact kann für Verletzungen der Urheber- und Schutzrechte auf gelieferte Unterlagen wie z.B.: Schriftzüge, Logos, Zeichnungen, Fotos usw. nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche, aus Gründen einer solchen Rechtsverletzung gegen SELLact erhobene Ansprüche gehen unmittelbar zu Lasten des Auftraggebers.
Preise und MwSt.: Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. MwSt. Unter Anführung der entsprechenden Steuernummer wird 20% MwSt. (für Österreich) oder 19% MwSt. (für Deutschland) fakturiert. Bei ausländischen Kunden wird nach Bekanntgabe der UstID-Nr. auf Wunsch MwSt.-frei fakturiert, sofern ein Grenztransfer stattfindet. Mit Erscheinen einer neuen Richtpreisliste verliert die alte ihre Gültigkeit. Zwischenzeitlich marktbedingte Preisänderungen bleiben SELLact vorbehalten.
Mängelrüge: Die Frist für Mängelrügen beträgt 5 Tage ab Erhalt der Lieferung.
Schadenersatz: Schadenersatzforderungen können nur dann gegen SELLact geltend gemacht werden, sofern Mängel durch SELLact vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist durch den Geschädigten zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls 1 Jahr nach erbrachter Leistung. Das Mietgut ist Eigentum des Vermieters. Im Falle mutwilliger Beschädigung oder Verlust des Mietgutes haftet der Mieter in vollem Umfang.
Rücktrittsrecht: Unseren Privatkunden (Verbrauchern) gewähren wir das Recht innerhalb von 7 Werktagen vom Kaufvertrag zurücktreten. Samstage gelten nicht als Werktage. Für Verbraucher aus Deutschland gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Ware sollte in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurück geschickt werden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben bzw. einbehalten. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen.
Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, ist SELLact berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten. Im dem Fall, dass SELLact einen Versandkostenanteil verrechnet hat, der unterhalb des Einstandspreises liegt, ist SELLact berechtigt, nach Retournierung der Ware Fracht und Verpackungskosten zum Einstandspreis an den Kunden zu verrechnen.
Transportschäden: Sind ausschließlich bei dem verantwortlichen Zustelldienst zu reklamieren und durch ein Schadentatbestandsprotokoll dort zur Vergütung zu melden.
Gewährleistung: Gemäß den allgemein gültigen österreichischen Bestimmungen. Gewährleistung nur bei Schäden, die durch unsachgemäße Verarbeitung oder Materialfehler verursacht worden sind.
Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SELLact.
Erfüllungsort und Recht: Erfüllungsort ist jeweils Innsbruck. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für SELLact sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Als Gerichtstand gilt Innsbruck als vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie sämtlicher die internationale Zuständigkeit regelnder Rechtsnormen wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand 03/2010
Änderungen bleiben vorbehalten.
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